Sandra Bauer
Rathaus Aidenbach
II. Stock, Zimmer-Nr. 22
Telefon 08543-9603-15
Telefax 08543-9603-30
eMail: sandra.bauer@aidenbach.de
Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgaben
Geburt im Ausland; Beurkundung
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag in Deutschland nachbeurkundet werden. Für den Besitz er deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeben.
Zuständig für die Nachbeurkundung, ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

