Sandra Bauer

Rathaus Aidenbach

II. Stock, Zimmer-Nr. 22

 

Telefon 08543-9603-15

Telefax 08543-9603-30

 

eMail: sandra.bauer@aidenbach.de

 

Sprechzeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr    

Aufgaben

Vaterschaftsanerkennung und -feststellung

Sofern Eltern eines Kindes nicht miteinander verheirat sind, kann der Vaters des Kindes die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen.

 

Die Anerkennung ist vor oder nach der Geburt des Kindes möglich.

 

Die Anerkennung muss vom Vater persönlich in öffentlich-beurkundeter Form erklärt werden. Die Mutter muss dieser Anerkennung (ebenfalls in öffentlich-beurkundeter Form) zustimmen. Die Anerkennung und Zustimmen können von den beiden Elternteilen zusammen oder getrennt vor dem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder einem Notar abgegeben werden.

 

Die Vaterschaftsanerkennung begründet nicht ein gemeinsames Sorgerecht. Hierfür ist eine gesonderte Sorgerechtserklärung (abgegeben vor dem Jugendamt) notwendig.

 

Zuständig für gerichtliche Vaterschaftsfeststellungen ist das Amtsgericht.

 


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