Sandra Bauer

Rathaus Aidenbach

II. Stock, Zimmer-Nr. 22

 

Telefon 08543-9603-15

Telefax 08543-9603-30

 

eMail: sandra.bauer@aidenbach.de

 

Sprechzeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr    

Aufgaben

Eheschließung; Anmeldung

Die Verlobten müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Sofern einem Partner das persönlich beim Standesamt nicht möglich ist, kann der andere Partner mittels Vollmacht die Eheschließung alleine anmelden.

 

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl.

 

Falls Sie keinen Wohnsitz in Aidenbach und Beutelsbach haben, können Sie selbstverständlich dennoch bei uns heiraten. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Aidenbach/Beutelsbach heiraten möchten. Nach erfolgter Anmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen an uns weitergeleitet.

 

Umgekehrt kann auch das Standesamt Aidenbach jedes andere Standesamt in Deutschland zur Vornahme der Eheschließung ermächtigen, sofern Sie hier wohnen aber auswärts heiraten möchten.


Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüft das Standesamt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Dafür sind dem Standesamt verschieden Urkunden und Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.


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