Sandra Bauer

Rathaus Aidenbach

II. Stock, Zimmer-Nr. 22

 

Telefon 08543-9603-15

Telefax 08543-9603-30

 

eMail: sandra.bauer@aidenbach.de

 

Sprechzeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr    

Aufgaben

Lebenspartnerschaft; Anmeldung

Die Partner müssen die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich beim Standesamt anmelden. Sofern einem Partner das persönlich beim Standesamt nicht möglich ist, kann der andere Partner mittels Vollmacht die Begründung der Lebenspartnerschaft alleine anmelden.

 

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Partner die Wahl.

 

Falls Sie keinen Wohnsitz in Aidenbach und Beutelsbach haben, können Sie selbstverständlich dennoch bei uns Ihre Lebenspartnerschaft begründen. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Lebenspartnerschaft am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Aidenbach/Beutelsbach ihre Lebenspartnerschaft begründen möchten. Nach erfolgter Anmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen an uns weitergeleitet.

 

Umgekehrt kann auch das Standesamt Aidenbach jedes andere Standesamt in Deutschland zur Vornahme der Begründung der Lebenspartnerschaft ermächtigen, sofern Sie hier wohnen aber auswärts Ihre Lebenspartnerschaft begründen möchten.


Bei der Anmeldung zur Lebenspartnerschaft prüft das Standesamt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Begründung der Lebenspartnerschaft vorliegen. Dafür sind dem Standesamt verschieden Urkunden und Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.


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