Lebenslagen
Grabmalgenehmigung
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Das Verfahren richtet sich nach der gemeindlichen Friedhofsatzung.
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Das Verfahren richtet sich nach der gemeindlichen Friedhofsatzung.