Lebenslagen
Sterbefall im Ausland; Beurkundung
Der Tod eines Deutschen im Ausland kann am Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes der verstorbenen Person nachbeurkundet werden.
Antrag auf Nachbeurkundung stellen können die Eltern, Kinder sowie der Ehe- bzw. Lebenspartner des Verstorbenen.

