Lebenslagen

Sterbefall im Ausland; Beurkundung

Der Tod eines Deutschen im Ausland kann am Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes der verstorbenen Person nachbeurkundet werden.

Antrag auf Nachbeurkundung stellen können die Eltern, Kinder sowie der Ehe- bzw. Lebenspartner des Verstorbenen.


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