Lebenslagen
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften durch die Gemeinde
Vorzulegende Unterlagen:
- Original des zu beglaubigenden Dokuments
Bitte beachten Sie, dass von Personenstandsurkunden die im Original nicht vom Standesamt Aidenbach bzw. Beutelsbach ausgestellt wurden, von uns nicht beglaubigt werden dürfen. Wenden Sie Sie in diesem Fall das Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes.

