Lebenslagen

Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften durch die Gemeinde

Vorzulegende Unterlagen:

  • Original des zu beglaubigenden Dokuments

 

Bitte beachten Sie, dass von Personenstandsurkunden die im Original nicht vom Standesamt Aidenbach bzw. Beutelsbach ausgestellt wurden, von uns nicht beglaubigt werden dürfen. Wenden Sie Sie in diesem Fall das Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes.


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