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Geburt im Ausland; Beurkundung

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag in Deutschland nachbeurkundet werden. Für den Besitz er deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeben.

 

Zuständig für die Nachbeurkundung, ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.


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