Bürgerservice A - Z
Plakate; Öffentliche Anschläge
Der Markt Aidenbach hat eine Plakatierungsverordnung zum Schutz des Ortsbildes erlassen, die das Anbringen öffentlicher Anschläge wesentlich einschränkt. Die Plakatierungsverordnung finden sie hier.
Plakate sind grundsätzlich nur auf dafür zugelassenen Flächen erlaubt. Diese Flächen werden in Aidenbach von der Firma
Herrnbergstraße 30
84428 Buchbach
Telefon: 08086/949199
Telefax: 08086/949198
Email: info@regionale-aussenwerbung.de
betreut. Bei Plakatierungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Regionale Außenwerbung. Ausnahmen bestehen nur bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden.
Plakate die nicht über die Firma Regionale Außenwerbung angebracht werden, werden ohne Vorankündigung entfernt. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

