Bürgerservice A - Z


Plakate; Öffentliche Anschläge

Der Markt Aidenbach hat eine Plakatierungsverordnung zum Schutz des Ortsbildes erlassen, die das Anbringen öffentlicher Anschläge wesentlich einschränkt. Die Plakatierungsverordnung finden sie hier.

Plakate sind grundsätzlich nur auf dafür zugelassenen Flächen erlaubt. Diese Flächen werden in Aidenbach von der Firma

 

Regionale Außenwerbung

Herrnbergstraße 30

84428 Buchbach

Telefon: 08086/949199

Telefax: 08086/949198

Email: info@regionale-aussenwerbung.de

 

betreut. Bei Plakatierungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Regionale Außenwerbung. Ausnahmen bestehen nur bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden.

 

Plakate die nicht über die Firma Regionale Außenwerbung angebracht werden, werden ohne Vorankündigung entfernt. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.


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