Bürgerservice A - Z


Zahlungsverkehr (Stundung, Niederschlagung, Aussetzung der Vollziehung, Erlaß); Gemeinde

Hinweise zu Stundung und Ratenzahlung:

Der Markt Aidenbach kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Bitte beachten Sie, dass die Forderung gemäß § 238 der Abgabenordnung mit sechs Prozent im Jahr verzinst werden müssen.

Einen Antrag auf Stundung und/oder Ratenzahlung richten Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterzeichnet an die Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach, Kassenverwaltung, Marktplatz 18, 94501 Aidenbach.



Ansprechpartner: Stefanie Gabler Kategorie: Kassenverwaltung

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