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Hundesteuer

Verfahrensablauf

Senden Sie die unten aufgeführte Hundeanmeldung/ Abmeldung ausgefüllt an den Markt Aidenbach. Die An- oder Abmeldung kann auch fernmündlich oder persönlich durch den Hundehalter vorgenommen werden.
Der Steuerbescheid und die Hundemarke werden Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

Bei Verlust der Hundemarke erhält der Hundehalter gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt.

 

Frist/Dauer

Wer im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, dem Markt schriftlich anzuzeigen.

Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres fällig und ist ohne Aufforderung weiter zu entrichten.

 

Kosten

Die Hundesteuer wird von der Gemeinde in einer Hundesteuersatzung festgesetzt (aktuelle Steuersätze des Marktes Aidenbach und der Gemeinde Beutelsbach). Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen werden nach Prüfung im Einzelfall gewährt.

Wurde das Halten des Hundes für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde besteuert, so wird diese Steuer auf die Steuer angerechnet, die nach der Hundesteuersatzung des Marktes Aidenbach zu zahlen wäre. Der Nachweis ist vom Hundehalter zu erbringen.

Für Kampfhunde wird ein erhöhter Steuersatz erhoben.

 

Rechtsgrundlagen


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