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Gewerbesteuer; Festsetzung durch die Gemeinde

Mit der Gewerbesteuer werden Gewerbebetriebe und ihre objektive Ertragskraft besteuert. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich oder zuzüglich bestimmter Beträge ergibt den Gewerbetrag. Der Gewinn wird nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes berechnet.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden.

 

Verfahrensablauf
Entsprechend der beim zuständigen Finanzamt abzugebenden Steuererklärung berechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Über den Gewerbesteuermessbetrag erlässt das Finanzamt einen Bescheid, welcher dem Steuerpflichtigen und der zuständigen Gemeinde zugeht. Auf dieser Grundlage berechnet die Gemeinde mithilfe des gemeindlichen Hebesatzes (aktuelle Hebesätze des Marktes Aidenbach und der Gemeinde Beutelsbach) die Gewerbesteuer, welche dem Steuerpflichtigen durch Bescheid mitgeteilt wird.

Wenden Sie sich daher bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, welches den Gewerbesteuermessbetrag berechnet, wenn Sie Fragen zur Höhe der festgesetzten Gewerbesteuer haben oder Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen möchten.

 

Hinweis:  Die Neugründung, Änderung oder Beendigung eines Gewerbebetriebes  muss beim Gewerbeamt angezeigt werden.


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