Bürgerservice A - Z


Namensrecht, Namensänderung

Das bürgerliche Recht sieht zahlreiche familienrechtliche Vorgänge vor, die Änderungen des Namens nach sich ziehen oder ermöglichen (z. B. Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt, Adoption, Scheidung usw.). Bei Fragen zu Namensänderungen berät Sie das Standesamt Aidenbach gerne.

 

Daneben besteht auch noch - in engem Rahmen - die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Zuständig für diese Art der Namensänderung ist das Landratsamt Passau.


« Zurück