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Lebenspartnerschaft; Begründung im In- und Ausland
Die Lebenspartnerschaft kann in Deutschland vor jedem Standesamt begründet werden. Vorab muss die Lebenspartnerschaft beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin möglich.
Die Begründungen der Lebenspartnerschaften werden im Trauungzimer des Rathauses Aidenbach oder im Sitzungssaal des Rathauses Beutelsbach vorgenommen und sind während der Öffnungszeiten des Standesamts möglich: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich stellen wir Ihnen auch Termine am Freitagnachmittag oder an Samstagen zur Verfügung.
Samtagstermine im Jahr 2013: 05.01., 23.02., 16.03., 20.04., 04.05., 25.05., 08.06., 29.06., 20.07., 03.08., 07.09., 28.09., 12.10., 16.11., 07.12.
Die Zeremonien am Samstag finden im Stundentakt statt – erster Termin 10:00 Uhr, letzter Termin 13:00 Uhr. Änderungen ausschließlich aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor!
Gebühren
Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab (z. B. Anzahl der auszustellenden Urkunden, Auslandsbeteiligung, Stammbuch). In der Regel ist mit einer Gebühr zwischen etwa 80 und 150 € zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass für eine Begründungen einer Lebenspartnerschaft am Freitagnachmittag oder Samstag eine zusätzliche Gebühr in Höhe von zur Zeit 70 € anfällt.
Lebenspartnerschaft im Ausland
Eine rechtmäßig im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft kann in Deutschland beim Standesamt des Wohnortes nachregistriert werden.

