Bürgerservice A - Z


Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist vom Austrittswilligen persönlich oder schriftlich (notariell beglaubigt) vor dem Standesamt seines Wohnsitzes zu erklären. Die Austrittserklärung ist gebührenpflichtig:

  • 25,00 € für die Aufnahme der Erklärungsniederschrift
  • 6,00 € für die Ausstellung einer Autrittsbescheinigung

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