Bürgerservice A - Z
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist vom Austrittswilligen persönlich oder schriftlich (notariell beglaubigt) vor dem Standesamt seines Wohnsitzes zu erklären. Die Austrittserklärung ist gebührenpflichtig:
- 25,00 € für die Aufnahme der Erklärungsniederschrift
- 6,00 € für die Ausstellung einer Autrittsbescheinigung

