Wählen gehen!
Gleich an zwei Sonntagen werden die Bürgerinnen und Bürger in diesem Herbst an die Wahlurnen gerufen.
Am 15. September 2013 werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags und der Bezirkstage gewählt. Gleichzeitig stimmen die Wählerinnen und Wähler in einem Volksentscheid über 5 Änderungen der bayerischen Verfassung ab.
Am 22. September 2013 findet bundesweit die Wahl der Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages statt. Zusätzlich entscheiden die Aidenbacherinnen und Aidenbacher in einem Bürgerentscheid über das Pflaster am Marktplatz.
Wie wird gewählt?
- Bei der Landtags- und Bezirkswahl haben Sie jeweils zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin – von einer Partei (oder Wählergruppe) nominiert – in einem Stimmkreis gewählt. Diesen Bewerber nennt man „Direktkandidat“. Der Wähler kann den Kandidaten wählen, zu dem er einen persönlichen, direkten Bezug hat. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen hat. Mit der Zweitstimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin auf der Wahlkreisliste gewählt. Auch diese Wahlkreislisten werden von den Parteien (oder Wählergruppen) aufgestellt. Der Wähler kann seine Stimme auf der Wahlkreisliste aber auch nur einer bestimmten Partei geben. In diesem Fall verzichtet er auf die Möglichkeit, Einfluss auf die von der Partei vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu nehmen.
Darüberhinaus erhalten Sie einen weiteren Stimmzettel zur Abstimmung über 5 Volksentscheide über Änderungen der Bayerischen Verfassung. Hier können Sie jedem einzelnen der Volksentscheide zustimmen bzw. diesen ablehnen. - Bei der Wahl des Deutschen Bundestags erhalten Sie einen zweigeteilten Stimmzettel. Für jeden Teil haben Sie eine Stimme: die sogenannte Erststimme für die Kandidatenwahl und die Zweitstimme für die Parteienwahl. Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden, also die Erststimme z. B. für den Kanidaten einer Partei und die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei.
Der Stimmzettel enthält:- auf der linken Seite die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl in den Wahlkreisen, also die Direktkandidaten für den Wahlkreis 229 Passau (Erststimme)
- auf der rechten Seite die Namen der Parteien für die Wahl nach Landeslisten, also für das Land Bayern und Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landesliste (Zweitstimme).
- Beim Bürgerentscheid erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie können der gestellten Fragestellung entweder zustimmen oder diese Ablehnen.
Wer darf wählen?
- Wahlberechtigt bei der Landtags- und Bezirkswahl sowie bei den Volksentscheiden sind alle deutschen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in Bayern wohnen oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten.
- Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben sind u. U. auch Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt, sofern sie die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
- Wahlberechtigt für den Bürgerentscheid sind alle deutschen Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens 3 Monaten in Aidenbach mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensziehungen aufhalten.
Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach hat mit Stichtag, 11. August 2013 für die Landtags-, Bezirkswahl und Volksentscheide bzw. mit Stichtag, 18. August 2013 für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid ein Wählerverzeichnis erstellt, in das von Amts wegen alle Wahlberechtigte – also ohne Ihr zutun – aufgenommen wurden, die zu diesem Termin mit ihrer Hauptwohnung in Aidenbach gemeldet sind. Diese Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl ihre Wahlbenachrichtigung. Sie bestätigt Ihnen, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und im darauf vermerkten Wahlraum Ihre Stimme abgeben können. Sollten Sie bis 25. August bzw. 01. September 2013 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach in Verbindung.
Wie kann ich per Briefwahl abstimmen?
Sollten Sie am Wahltag Ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Hierzu müssen die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragt werden. Die Antragstellung kann erfolgen:
- persönlich im Rathaus,
- schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) oder
- online über unser Web-Antragsformular,
- nicht jedoch telefonisch.
Für die Antragstellung können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen.
Die Briefwahlunterlaten erhalten Sie
- postalisch übersandt,
- persönlich durch eigene Abholung,
- durch einen von Ihnen bevollmächtigten Dritten.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können regulär jeweils bis 15:00 Uhr (bzw. bei der Bundestagswahl bis 18:00 Uhr) des Freitags vor der betreffenden Wahl beantragt werden. In Außnahmefällen ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr (nur bei plötzlicher Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes) möglich.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, wieder beim Wahlamt eingereicht werden. Nur so kann Ihre Stimme bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.
Noch Fragen?
Bei allen Fragen zum Thema „Wahlen“ steht Ihnen unser Wahlamt gerne zur Verfügung.


