Neues Schornsteinfegerhandwerksgesetz ab 2013
Am 01.01.2013 tritt das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) uneingeschränkt in Kraft. Hiermit sind einige Änderungen verbunden, die im Nachfolgenden aufgeführt werden.
Grundsätzlich ist es so, dass die Kehrbezirke von der Regierung von Niederbayern in Zusammenarbeit mit der Schornsteinfegerinnung Niederbayern bereits vor Jahren eingeteilt wurden. Dabei wurde darauf geachtet, dass alle Kehrbezirke möglichst gleich groß sind. Daraus resultiert, dass die Gemeinde Aidenbach den beiden Kehrbezirken „Aldersbach“ (umfasst die Gemeinden Aidenbach und Aldersbach z. T., die Gemeinde Egglham ganz) sowie „Beutelsbach“ (umfasst jeweils z. T. die Gemeinden Aidenbach, Aldersbach, Bad Griesbach i. R., Haarbach, Ortenburg und Vilshofen a. d. D. sowie die Gemeinde Beutelsbach ganz) zugewiesen wurde. Die beiden vor Ort tätigen Bezirkskaminkehrermeister sind Markus Voggenreiter aus Beutelsbach für den Kehrbezirk Aldersbach und Martin Seidl aus Kirchham für den Kehrbezirk Beutelsbach.
Der häufige Wechsel der zuständigen Bezirkskaminkehrermeister im Kehrbezirk Aldersbach ist bedingt durch die Reform des Schornsteinfegergesetzes (SchfG). Früher wurden Kehrbezirke nach einer Rangliste der Bewerber vergeben.
Nunmehr können sich Kaminkehrer für heimatnahe Kehrbezirke bewerben. Die in den letzten Jahren im Kehrbezirk Aldersbach tätigen Bezirkskaminkehrmeister hatten sich um heimatnahe Kehrbezirke beworben und haben diese dann von der Regierung von Niederbayern auch zugewiesen bekommen. Seit Anfang November ist nunmehr Bezirkskaminkehrermeister Voggenreiter für den Kehrbezirk Aldersbach zuständig.
Des weiteren ist neu, dass ab 01.01.2013 das Schornsteinfegermonopol fällt und deshalb jeder Haus- oder Wohnungseigentümer dann seinen Schornsteinfeger oder auch Heizungsbauer mit Zusatzqualifikation frei wählen und auch die Gebühren aushandeln kann. Auch der Schornsteinfeger darf nun Zusatzarbeiten anbieten, nachdem das Nebentätigkeitsverbot zum 01.01.2013 aufgehoben wird.
Anzumerken zur Feuerstättenschau ist noch, dass diese bislang alle sieben Jahre, nunmehr alle 3 ½ Jahre durchzuführen ist. Seit Inkrafttreten der Kehr- und Überprüfungsordnung im Juni 2009 ist die Feuerstättenschau gebührenpflichtig, ebenso der Feuerstättenbescheid, den jeder Haus- bzw. Wohnungseigentümer bis spätestens Anfang 2013 erhalten muss.
Weitere Ausführung hierzu, u. a. zur Feuerstättenschau bzw. dem Feuerstättenbescheid sind dem Informationsblatt des Landratsamtes Passau zu entnehmen.
Weitere Informationen sind der Homepage der Kaminkehrerinnung Niederbayern (www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de) zu entnehmen. Auskünfte erteilt auch das Ordnungsamt beim Landratsamt Passau.
- Dateien:
InformationzumSchornsteinfegerhandwerksGneu.pdf62 K

