Marktrat legt Wasserpreis neu fest
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben sind die Wassergebühren von Zeit zu Zeit neu zu kalkulieren. Da der Marktrat die Gebühren letztmalig für die Jahre 2013 und 2014 festgelegt hatte, stand eine Neuberechnung an. Diverse Preissteigerungen, aber auch erhöhte Unterhaltskosten durch Wasserrohrbrüche machen leider eine Erhöhung der Gebühr erforderlich. Ab dem 01.01.2015 gelten somit folgende Gebühren:
Grundgebühr: 32,10 Euro brutto pro Jahr (bisher 26,75 Euro)
Verbrauchsgebühr: 2,40 Euro brutto pro m³ (bisher 2,25 Euro)
Die Gebühren wurden für einen Zeitraum von drei Jahren festgesetzt. Für eine dreiköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 40 Kubikmeter pro Person und Jahr ergeben sich jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 23 Euro. Bei den Kanalgebühren hat sich hingegen keine Änderung ergeben.
Abschließend noch ein Hinweis zu den Vorauszahlungen:
Der Gebührenabrechnungsbescheid weist in der Regel Vorauszahlungen für das neue Jahr aus. In diesen Vorauszahlungen wurde die Erhöhung der Gebühren bereits berücksichtigt, so dass zum Jahresende 2015 zumindest keine größeren Nachzahlungen auf Grund der Preiserhöhung zu befürchten sind.

