Mittwoch, 16. April 2014
Kategorie: Die Verwaltung informiert...

Hinweise zu Plakatierungen im Markt Aidenbach


Im Bereich der Marktgemeinde dürfen nur dann Plakate und Werbeträger aufgehängt oder aufgestellt werden, wenn zuvor eine Genehmigung mittels Antragsformular eingeholt wurde.

Aufgrund der Anschlag- und Plakatierungsverordnung dürfen im Marktplatz und einem Teilbereich der Vilshofener Straße (bis Cafe Wagner) keine Plakate auf öffentlichem Verkehrsgrund aufgestellt werden.

Plakate und Werbeträger, die ohne Genehmigung montiert wurden, werden vom Bauhof umgehend abgebaut.