Donnerstag, 24. November 2016
Kategorie: Die Verwaltung informiert...

Geflügelhaltung und die Vogelgrippe


Aktuell ist das Thema Vogelgrippe groß in den Medien vertreten. Betroffen sind Wildvögel, aber auch Geflügel, das privat oder gewerblich auf dem eigenen Grundstück gehalten wird.

Für die Haltung von Geflügel sind folgende Punkte zu beachten:

 

 

Es gilt eine gesetzliche Meldepflicht(!) für jedes Geflügel (außer  Gänse und Enten) bei der Bayerischen Tierseuchenkasse! Die genauen Beitragssätze sind auf der Website der Bayerischen Tierseuchenkasse (www.btsk.de) einzusehen, z. B. werden pro Huhn 3 Cent pro Jahr fällig. Eine Rechnung wird jedoch erst gestellt, wenn ein Jahresbetrag von 2,50 € überschritten wird.

 

Der zweite wichtige Punkt ist die Meldung des Geflügelbestandes beim Veterinärwesen des Landratsamts Passau (Veterinäramt) - hier sind Gänse und Enten auch zu melden. Mit Kosten ist die Informationsweitergabe des Tierbestandes hier nicht verbunden, vielmehr geht es um die Eindämmung der Verbreitung des Vogelgrippevirus. In der Pressemeldung vom 21. November 2016 wurde die Stallpflicht für Geflügel bekanntgegeben, die bis zum Widerruf gültig bleibt (Bekanntmachung in der Presse).

 

Hier finden Sie die gesamte Pressemeldung mit der Allgemeinverfügung, den Angaben was man als Geflügelhalter unternehmen sollte: https://www.landkreis-passau.de/Presse/Pressearchiv.aspx?rssid=7A9FAD2B-52ED-47DE-B425-3542E368DA94

 

Leider sind auch Wildvögel von der Vogelgrippe betroffen. Sollten Sie ein verendetes Tier in der Natur finden, geraten Sie nicht in Panik. Einzelne tote Wildvögel in privaten Gärten können in eine Plastiktüte verpackt und über den Restmüll entsorgt werden.

 

Stellen Sie jedoch eine größere Anzahl von verendeten Wasservögeln (Schwäne, Enten, Gänse u.a.) an einem Fundort fest, melden Sie dies bitte im Rathaus, der gemeindliche Bauhof kümmert sich dann um die Beseitigung der Kadaver. In der Gemeinde Aidenbach ist Ihr Anprechpartner Herr Jungwirth).

 

Beachten Sie aber in jedem Fall, dass die verendeten Tiere nicht berührt und der Kontakt mit Haustieren vermieden wird, um einem passiven Verschleppen von Erregern vorzubeugen.

 


 

Kontaktdaten und Formulare:

Bayerische Tierseuchenkasse

Postfach 81 02 60

81902 München

Tel. 089 929900-0

Fax 089 929900-60

E-Mail: info@btsk.de

Internet: www.btsk.de

 

 

Formular Anmeldung von Geflügelbestand bei der Bayr. Tierseuchenkasse:

http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=7769057.PDF

 

 

Bayr. Tierseuchenkasse Beitragssätze 2017: http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=9635010.PDF

 

 

 

Landratsamt Passau

- Veterinärwesen -

Passauer Straße 39

94121 Salzweg

Tel. 0851 397-610

Fax 0851 397-613

E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-passau.de

 

Formular Anmeldung von Geflügelbestand beim Veterinäramt: https://www.landkreis-passau.de/Dox.aspx?docid=153a78c8-41b5-420b-a3ca-30d95e5fbc94&orgid=3b8c3e28-7609-11d5-92d6-00306e0607e7